VNS/HRV Analyse
Das vegetative Nervensystem:
Messung von Funktionszustand und Regulationsfähigkeit
Ein System, bestehend aus zwei Gegenspielern, bildet das vegetative Nervensystem (VNS): ein Antreibernerv (Sympathicus) und ein Erholungsnerv (Parasympathicus). Diese sind unserem Bewußtsein nicht direkt zugänglich und entlasten uns von bewußten Regelfunktionen, indem sie alle automatisch ablaufenden Vorgänge steuern: Blutgefäßweite, Herz- und Atemfrequenz, Schweiß- und Tränensekretion, Organfunktionen, -einfach alles, was uns vital und gesund erhält.
Nur im Zustand des „vegetativen Gleichgewichtes“ laufen diese Funktionen in ausgewogenem Verhältnis ab: wir sind gesund. Unter körperlicher und seelischer Überlastung gerät dieses so wichtige System aus dem Gleichgewicht, charakterisiert durch ein überaktives sympathisches und ein hypoaktives parasympathisches System- mit katastrophalen Folgen: der exzessive Energieverbrauch führt zu vorzeitiger Alterung und Krankheit. Es ist unter medizinischen Fachleuten unstrittig, daß auf diesem Wege chronische Erkrankungen, so auch chronische Schmerzen entstehen. Chronischer Schmerz ist immer ein zusammengesetztes Phänomen aus biologisch-organischen und psycho-vegetativen Befunden, was impliziert, dass vor Festlegung einer therapeutischen Strategie eine Gewichtung dieser Komponenten vorgenommen werden muß.
Wenn es nun möglich wäre, den Funktionszustand des vegetativen Nervensystems exakt zu erfassen, gewönnen wir grundlegende Erkenntnisse über mögliche Ursachen Ihrer Erkrankung und würden in die Lage versetzt, anstatt am Symptom am Ursprung der Erkrankung therapeutisch einzugreifen. Mit der VNS-Analyse ist diese Forderung nicht nur in vollem Umfang erfüllt, sondern sie ist darüber hinaus in der Lage, frühzeitig anzuzeigen, ob sich organische Störungen ankündigen, selbst wenn alle Laborparameter und Untersuchungen noch völlig normale Werte liefern. Es lassen sich mit den Ergebnissen Aussagen über Ihren gesamten körperlichen Zustand und mögliche Risikofaktoren treffen, vor allem aber lassen sich Behandlungsansätze identifizieren.
Die VNS-Analyse wird ermöglicht durch Aufzeichnung und Beurteilung der Herzrhytmus-Variabilität. Sie misst die Kurz-, Mittel- und Langzeitschwankungen der Herzfrequenz und stellt unstrittig eine wissenschaftlich anerkannte Methode zur zuverlässigen Beurteilung von Funktion und Regulationsfähigkeit des vegetativen Nervensystems dar.
Die VNS-Analyse gibt uns Aufschlüsse über wichtige Fragestellungen
- Kann ich durch Therapien, die den Funktionszustand Ihres VNS verbessern, (z.B. Biofeedback), kann ich Medikamente reduzieren oder ganz weglassen?
- Welche Möglichkeiten bieten sich Ihnen selbst, um Krankheitsverläufe positiv zu beeinflussen?
- Besteht eine ausreichende allgemeine Adaptations- und Regulationsfähigkeit als Ressource für die psychophysische Schmerzbewältigung?
- In welchem Ausmaß bestehen Risikofaktoren für eine zusätzliche Herz-Kreislauf-Erkrankung oder andere organische Funktionsstörungen?
- Kann Ihr Körper gut mit Schmerz-Stress umgehen oder haben Stressfaktoren bereits eine Regulationsstörung im VNS hervorgerufen?
- Sind die von eingeleiteten Therapien erfolgreich (Therapiekontrolle)?
Die Analyse erfolgt in Ruhe (im Sitzen), in bekleidetem Zustand, ist schmerz-, risiko- und nebenwirkungsfrei. und dauert ca. 7 Minuten. Dabei werden bei einem Zeitbedarf von nur etwa 7 Minuten 520 Herzaktionen aufgezeichnet und interpretiert.
Die Analyse erfolgt in Ruhe (im Sitzen), in bekleidetem Zustand, ist schmerz-, risiko- und nebenwirkungsfrei. und dauert ca. 7 Minuten. Dabei werden bei einem Zeitbedarf von nur etwa 7 Minuten 520 Herzaktionen aufgezeichnet und interpretiert.
Die VNS Analyse ist
- wissenschaftlich erforscht und anerkannt
- wird in den nationalen Versorgungsleitlinien empfohlen
- ist Lehr-Bestandteil des Hannoverschen Universitäts-Schmerzcurriculums
und dennoch für Kassenpatienten eine Selbstzahlerleistung. Alle privaten Kassen übernehmen die Kosten.
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Als Abrechnungsgrundlage der VNS-Analyse dient die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Der Arbeitskreis Gebührenordnung im Berufsverband der Internisten (BDI) empfiehlt in Absprache mit der Bundesärztekammer die analoge Abrechnung der Nr. 652 zum Schwellenwert (2,3-fach) = 59,66 €.
Wir haben uns entschlossen, Kassenpatienten nur den gesetztlich festgelegten Minimalsatz (1-facher Satz) als individuelle Gesundheitsleistung (IGEL) in Rechnung zu stellen: 25,94 €.